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Antrag auf Genehmigung
Für die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen ist ein formloser schriftlicher Antrag an die untere Naturschutzbehörde zu senden.
Folgende Informationen sind im Baumfällantrag anzugeben:
- Angaben zum Baum: Baumart, Stammumfang in cm (gemessen in 1,30 m Höhe).
- Standort des Baumes: Adresse und nach Möglichkeit Angabe des Flurstückes, Beschreibung des Baumstandortes auf dem Grundstück (für Bauvorhaben Einmessung im Lageplan)
- Eigentümer des Baumes: Vollständige Adresse des Eigentümers und Antragsstellers. (Falls der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer des Baumes ist, muss eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers beigefügt werden.)
- Begründung zur Fällung: Angaben zu den Gründen, warum eine Baumfällung notwendig ist
- Bilder: Hilfreich sind Fotos, die den Standort und den Zustand des Baumes bzw. die Gründe für die beantragte Fällung verdeutlichen.
- Kontakt: Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen (Telefonnummer oder email-Adresse)
Ansprechpartner für Baumschutz und Baumfällanträge:
Frau Schult (Manuela.Schult@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3219)
- Amt Usedom-Süd
- Amt Usedom-Nord
- Amt Am Peenestrom (Stadt Wolgast)
Herr Bandt (Carlmoritz.Bandt@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3221)
- Hansestadt Greifswald
- Amt Landhagen
- Amt Lubmin
Frau Zöller (Moya.Zoeller@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3216)
- Hansestadt Anklam
- Amt Anklam-Land
- Amt Landhagen
- Amt Züssow
- Amt Peenetal-Loitz
- Amt Jarmen-Tutow
- Stadt Greifswald
- Amt Penestrom (außer Stadt Wolgast)
Herr Janzen (Harald.Janzen@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3262)
- Stadt Ueckermünde
- Amt Torgelow-Ferdinandshof
- Amt Am Stettiner Haff
- Stadt Strasburg
- Stadt Pasewalk
- Amt Uecker-Randow-Tal
- Amt Löcknitz-Penkun