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Allgemeine Informationen
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden im Rahmen der Sozialhilfe übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Sie als Antragsteller müssen tatsächlich einen Werkvertrag über die Bestattung des Verstorbenen mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen haben oder aber von der Ordnungsbehörde mittels Leistungsbescheid oder von gleich- oder nachrangigen Verpflichteten durch Ausgleichsanspruch zur Tragung der Bestattungskosten herangezogen werden.