Allgemeine Hinweise
Die Heimaufsicht ist mit der Aufgabe der Durchführung der Regelungen des Gesetzes zur Förderung der Qualität in Pflege- und Betreuungswohnformen für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung von deren Teilhabe in Mecklenburg-Vorpommern (Wohnformen- und Teilhabegesetz – WoTG M-V) und den dazugehörenden Verordnungen betraut.
Zu den Aufgaben der Heimaufsicht gehören u. a., dass Anzeigen zur Eröffnung von Wohnformen aufgenommen und geprüft werden, Beratungen und Prüfungen in Wohnformen durchführt werden und bei Verstößen gegen das WoTG M-V Beratungen und Anordnungen zur Beseitigung von Mängeln erlassen werden können, um das Wohl der Nutzenden der Wohnform nicht zu gefährden.