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Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung.
- Nachweis, dass der Prüfling mindestens 130 Ausbildungsstunden entsprechend dem gültigen Ausbildungsrahmenplan (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JägerPVO M-V) eines in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin gemäß § 5 Abs. 3 JägerPVO M-V; die Stunden sind über die in 2. genannten Ausbildungsstunden hinaus abzuleisten.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch.
- Für den Fall der Minderjährigkeit eines Prüflings die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
- Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.