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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Benötigte Unterlagen

  1. Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung.
  2. Nachweis, dass der Prüfling mindestens 130 Ausbildungsstunden entsprechend dem gültigen Ausbildungsrahmenplan (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JägerPVO M-V) eines in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  3. Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin gemäß § 5 Abs. 3 JägerPVO M-V; die Stunden sind über die in 2. genannten Ausbildungsstunden hinaus abzuleisten.
  4. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch.
  5. Für den Fall der Minderjährigkeit eines Prüflings die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
  6. Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.