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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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NSG 193 Gorinsee

NSG Gorinsee
NSG Gorinsee

Lage:

Nordwestlich von Glashütte am südöstli­chen Rand der Ueckermünder Heide

Größe:

249 ha

Gemeinden:

Hintersee, Glashütte

Unterschutzstellung:

19.09.1990

Schutzzweck:

Erhalt eines verlandenden Wald­sees mit ausgedehnten Erlenbruchwäldern im Randbereich.

Beschreibung:

Die ursprüngliche Größe des Sees betrug 57 ha. Nach der Entwässerung der Niedermoore der unteren Randow und folgen­den Grundwasserabsenkungen entwickelte sich ein großes entwässertes Verlandungsmoor mit einem Restsee, ausgedehnten Röhrichtbestän­den, naturnahen Erlen-Eschen-Wäldern und Feuchtwiesen.

Ursprünglich war der See ein mesotroph-subneutraler bis kalkhaltiger Durch­strömungssee. In mehreren Verlandungsphasen im 19. und 20. Jahrhundert verlor er an Grö­ße, bis im Jahr 2005 noch eine kleine offene Wasserfläche von ca. 30 m² vorhanden war.

Mittlerweile ist diese ebenfalls verschwunden. Die waldfreien Flächen betragen etwa 10 ha. An mesotroph-sauren Standorten kommen als Vegetationsform Spitzmoos- und Zungenhah­nenfuß-Großseggenriede vor, hier wachsen unter anderem Teichschachtelhalm und Rispenseggen.

An eutropheren Standorten der Schwingrasen­decken herrschen Zungenhahnenfuß-Großseg­genriede mit Sumpf-Reitgras, Teich-Binse und Nickendem Zweizahn vor. Im Bruchwald finden sich Sumpffarn-Grauweiden-Gebüsche, Walzen-seggen-Erlen-Wald, Frauenfarn-Erlen-Wald und Kreuzdorn-Moorbirken-Wald. Im Gebiet brüten mehrere Kranichpaare, es gibt eine stabile Moor­froschpopulation (RL 3). Die im Randbereich des Schutzgebietes liegenden Wiesenflächen werden extensiv genutzt.

Das Gebiet soll in seiner Störungsarmut und Un­zerschnittenheit erhalten und weiterentwickelt werden. Um den Wasserstand im Gebiet zu sta­bilisieren und das Verlandungsmoor mit seinen Vegetationsformen zu erhalten, ist der Verschluss von Entwässerungsgräben erforderlich.Teile des Gebietes wurden an die Deutsche Bundesstif­tung Umwelt Naturerbe GmbH übetragen.

Öffentliche Nutzung:

Die Waldwege können begangen werden. Der ehemalige Seebereich ist nicht begehbar.