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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Voraussetzungen für einen Hausanschluss

Hauseinmführung Tilo Kühnel © Landkreis V-G
Hauseinmführung
Tilo Kühnel © Landkreis V-G

Bürgerinnen/Bürger als Eigentümer

  • amtlich vergebene Hausnummer (schriftlicher Nachweis durch das zuständige Amt)
  • Gebäude von einem öffentlich bestellten Vermesser eingemessen und beim Kataster gemeldet
  • Unterversorgung (z.B. Nachweis durch Messung via Bundesnetzagentur)
  • Hauptwohnsitz
  • Vorlage einer Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV) als privatrechtlicher Vertrag nach BGB, beim ausbauenden TK- Unternehmen

Bürgerinnen/Bürger als Mieter

  • wenden Sie sich an Ihren Vermieter/Eigentümer

Unternehmen/Selbständige und Freiberufler

    • Haupt- und/oder Zweigniederlassung der Unternehmung
    • Steuer-ID
    • bei Ferienwohnung/-haus mit kommerzieller Vermarktung (Steuer- ID d. zuständ. Finanzamtes)
    • Vorlage einer Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV = Zustimmung des Eigentümers) beim ausbauenden TK- Unternehmen