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Voraussetzungen für einen Hausanschluss
Bürgerinnen/Bürger als Eigentümer
- amtlich vergebene Hausnummer (schriftlicher Nachweis durch das zuständige Amt)
- Gebäude von einem öffentlich bestellten Vermesser eingemessen und beim Kataster gemeldet
- Unterversorgung (z.B. Nachweis durch Messung via Bundesnetzagentur)
- Hauptwohnsitz
- Vorlage einer Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV) als privatrechtlicher Vertrag nach BGB, beim ausbauenden TK- Unternehmen
Bürgerinnen/Bürger als Mieter
- wenden Sie sich an Ihren Vermieter/Eigentümer
Unternehmen/Selbständige und Freiberufler
- Haupt- und/oder Zweigniederlassung der Unternehmung
- Steuer-ID
- bei Ferienwohnung/-haus mit kommerzieller Vermarktung (Steuer- ID d. zuständ. Finanzamtes)
- Vorlage einer Grundstücksnutzungsvereinbarung (GNV = Zustimmung des Eigentümers) beim ausbauenden TK- Unternehmen