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4. Was wird für den Weiterbetrieb einer vorhandenen abflusslosen Sammelgrube benötigt?
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bescheinigung
- Beurteilung des baulichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Anlage durch einen sachkundigen Fachbetrieb (Dichtheitsnachweis entsprechend DIN EN 1610, einschließlich der Prüfdatei und Bilddatei von der Abwasseranlage mit aufgebautem Prüfzubehör)
- Flurkartenauszug mit eingetragenem Standort der abflusslosen Sammelgrube
Die Erteilung der wasserrechtlichen Bescheinigung ist verwaltungskostenfrei.