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3. Was wird für den Neubau von abflusslosen Sammelgruben benötigt?
Für die Beantragung der wasserrechtlichen Bescheinigung sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nachfolgend genannte Unterlagen einzureichen:
- ausgefülltes Antragsformular/ Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bescheinigung
- Bescheinigung eines sachkundigen Fachbetriebes über die Dichtheit der Anlage (Dichtheitsnachweis entsprechend DIN EN 1610, einschließlich der Prüfdatei und Bilddatei von der Abwasseranlage mit aufgebautem Prüfzubehör)
- Flurkartenauszug mit eingetragenem Standort der Sammelgrube
Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Bescheinigung werden keine Gebühren erhoben.