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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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3. Was wird für den Neubau von abflusslosen Sammelgruben benötigt?

Für die Beantragung der wasserrechtlichen Bescheinigung sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nachfolgend genannte Unterlagen einzureichen:

  • ausgefülltes Antragsformular/ Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bescheinigung
  • Bescheinigung eines sachkundigen Fachbetriebes über die Dichtheit der Anlage (Dichtheitsnachweis entsprechend DIN EN 1610, einschließlich der Prüfdatei und Bilddatei von der Abwasseranlage mit aufgebautem Prüfzubehör)
  • Flurkartenauszug mit eingetragenem Standort der Sammelgrube

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Bescheinigung werden keine Gebühren erhoben.