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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Hinweise zur Beantragung/Verlängerung wasserrechtliche Erlaubnis/Bescheinigung

1. Was wird beim Neubau einer Kleinkläranlage benötigt?

Für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nachfolgend genannte Unterlagen einzureichen:

  • ausgefülltes Antragsformular/ Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Flurkartenauszug mit eingetragenem Standort der Kläranlage
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasser durch den zuständigen Zweckverband Wasser/Abwasser
  • bei Einleitung des gereinigten Abwassers in einen Graben oder eine Leitung: Zustimmungserklärung des Eigentümers (in der Regel Wasser- und Bodenverband oder Gemeinde)

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Neubau und Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro erhoben.

2. Was wird für den Weiterbetrieb einer vorhandenen Kleinkläranlage benötigt?

Nach § 60 Abs. 1 Satz 2 WHG i. V. m. der Kleinkläranlagen-Verwaltungsvorschrift des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KKA-VV M-V) vom 30.10.2020 sind nur Kläranlagen zulässig, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Abwasser durch den zuständigen Zweckverband Wasser/Abwasser
  • durch einen sachkundigen Fachbetrieb erstellten Dichtheitsnachweis der Anlage (entsprechend DIN EN 1610) sowie die dazugehörige Prüfdatei und Bilddatei von der Kläranlage mit aufgebautem Prüfzubehör
  • Beurteilung des baulichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Anlage durch einen Fachbetrieb bzw. Wartungsprotokolle und Beprobungsergebnisse der vergangenen drei Jahre
  • Wartungsvertrag

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro erhoben.

3. Was wird für den Neubau von abflusslosen Sammelgruben benötigt?

Für die Beantragung der wasserrechtlichen Bescheinigung sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nachfolgend genannte Unterlagen einzureichen:

  • ausgefülltes Antragsformular/ Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bescheinigung
  • Bescheinigung eines sachkundigen Fachbetriebes über die Dichtheit der Anlage (Dichtheitsnachweis entsprechend DIN EN 1610, einschließlich der Prüfdatei und Bilddatei von der Abwasseranlage mit aufgebautem Prüfzubehör)
  • Flurkartenauszug mit eingetragenem Standort der Sammelgrube

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Bescheinigung werden keine Gebühren erhoben.

4. Was wird für den Weiterbetrieb einer vorhandenen abflusslosen Sammelgrube benötigt?

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bescheinigung
  • Beurteilung des baulichen Zustandes und der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Anlage durch einen sachkundigen Fachbetrieb (Dichtheitsnachweis entsprechend DIN EN 1610, einschließlich der Prüfdatei und Bilddatei von der Abwasseranlage mit aufgebautem Prüfzubehör)
  • Flurkartenauszug mit eingetragenem Standort der abflusslosen Sammelgrube

Die Erteilung der wasserrechtlichen Bescheinigung ist verwaltungskostenfrei.