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Formulare
Eine Anzeige soll zur Vereinfachung für Betreiber und Behörde auch weiterhin mit einem vorgefertigten Formular erfolgen.
Bitte nutzen Sie den entsprechenden Anzeigevordruck und reichen Sie diesen zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen bei der unteren Wasserbehörde ein.
- Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anzeige für Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Silagesickersaft, Festmist oder Silage
Für die Bearbeitung der Anzeige werden Gebühren entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (WaKostVO M-V) erhoben.