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Die individuelle Unterstützung, Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber ist das Kernstück der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Integrationsämter nutzen dafür die Dienste Dritter, die Integrationsfachdienste.
Zuständigkeitsbereiche:
Regionen Altentreptow / Demmin / Malchin / Neubrandenburg / Neustrelitz / Pasewalk / Röbel / Strasburg / Ueckermünde / WarenDie wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten
- Die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen bewerten und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil erarbeiten.
- Die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher, begleiten.
- Die Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen unterstützen (im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit).
- Geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt akquirieren und vermitteln.
- Die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorbereiten.
- Die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz – soweit erforderlich – begleitend betreuen.
- Die Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld informieren.
- Für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung sorgen.
- Als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.
Es gibt bundesweit ein flächendeckendes Netz an Integrationsfachdiensten. Ratsuchende – schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber oder das betriebliche Integrationsteam – können sich direkt an einen Integrationsfachdienst wenden.