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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Werkstätten für behinderte Menschen

Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. Die Werkstätten sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG: WfbM) organisiert.

Diese Bezeichnung, häufig auch mit WfbM abgekürzt, ist seit dem 1. Juli 2001 durch das Neunte Buch im Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich verbindlich. Sie löste den seit 1961 im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) verwendeten Begriff Werkstatt für Behinderte (WfB) ab. Andere veraltete Bezeichnungen sind Beschützende Werkstätte oder Behindertenwerkstatt.

Zielgruppe

Die Zielgruppe für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation oder der Eingliederungshilfe in einer Werkstatt für behinderte Menschen (im folgenden Werkstatt genannt) ist eingegrenzt: Personen, die ihrer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Besonderheiten wegen nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können, haben ein Recht auf einen Werkstattplatz. Eine Anerkennung als Schwerbehinderter oder ein Schwerbehindertenausweis ist kein Aufnahmekriterium der Werkstätten.

Aufgaben einer WfbM

Die Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen sind im § 136 des SGB IX beschrieben.

Demnach muss eine WfbM eine „angemessene berufliche Bildung“ anbieten. Die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der dort beschäftigten Menschen soll erhalten, entwickelt, erhöht oder wiedergewonnen werden, wobei gleichzeitig auch deren Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht werden soll (§ 136 SGB IX). Außerdem hat die Werkstatt auch eine Beschäftigung zu einem der Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus den Arbeitsergebnissen anzubieten.