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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

Von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden alle finanziellen Leistungen, Zuschüsse und Hilfen nach Maßgabe den Sozialgesetzbüchern SGB VIII, SGB IX, SGB X, SGB V, SGB I und nach den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses bearbeit. Durch die Erhebung von Kostenbeiträgen wird der individuelle Nachrang der Jugendhilfe hergestellt.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst folgende Dienstleistungen:


    • Ermässigung Elternbeiträge



  • Wirtschaftliche Jugendhilfe