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Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden alle finanziellen Leistungen, Zuschüsse und Hilfen nach Maßgabe den Sozialgesetzbüchern SGB VIII, SGB IX, SGB X, SGB V, SGB I und nach den Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses bearbeit. Durch die Erhebung von Kostenbeiträgen wird der individuelle Nachrang der Jugendhilfe hergestellt.
Die wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst folgende Dienstleistungen:
- Ermässigung Elternbeiträge
- Wirtschaftliche Jugendhilfe