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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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NSG 247 Halbinsel Cosim

NSG 247 Halbinsel Cosim
NSG 247 Halbinsel Cosim

Lage: Am südlichen Ufer des Achterwassers auf der Insel Usedom, ca. 4 km nördlich der Ort­schaft Mellenthin

Größe: 102 ha

Gemeinden: Neppermin

Unterschutzstellung: 05.11.1990; Verkleine­rung 09.05.1996

Schutzzweck: Schutz, Pflege und Entwicklung der Halbinsel Cosim mit Feuchtwiesen, Röh­richten und Bruchwäldern; Sicherung als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für Küstenvögel und Wiesenbrüter.

 

 

 

Beschreibung: Nördlich von Balm befindet sich die Halbinsel Cosim, die in den Balmer See, ein Nebengewässer des Achterwassers, hinein­ragt. Die Halbinsel entstand vor ca. 5.000 Jah­ren nach dem Absinken des Meeresspiegels (Litorina-Transgression) und der Ablagerung von Material vom westlich liegenden Kliff. Die ca. 85 ha messende Fläche besteht aus Salz­wiesen, Röhrichtstreifen und Erlenbrüchen. Die Salzwiesenvegetation ist allerdings aufgrund ausbleibender Weidenutzung bis auf wenige Reste von Röhrichten verdrängt worden. Auf ei­nem Sandrücken hat sich eine typische Mager­rasenvegetation etabliert. Als optisch deutliche Gebietsbegrenzung im Westen befinden sich am Hang des Moränenkliffs windexponierte Stiel-Eichen.

Die in das Schutzgebiet einbezogenen und an­grenzenden Wasserflächen des Achterwassers und des Balmer Sees stellen wichtige Rastge­biete für durchziehende Vogelarten wie Reiher- (RL 3), Berg- und Schellenten sowie Gänse- (RL 2) und Zwergsäger dar, die Erlenbrüche dienen als Überwinterungsgebiet für Seeadler.

Wichtig für die Funktion des Gebietes als Brut- und Rastraum für verschiedene Vogelarten ist die Offenhaltung auf einem Großteil der Fläche. Tei­le der Flächen werden zur Zeit durch Rohrmahd genutzt, optimal für die Etablierung der zurück­gedrängten Salzwiesen wäre eine extensive Be­weidung.

Öffentliche Nutzung: Das Gebiet ist über einen öffentlichen Weg zugänglich, das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubt.