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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Beschreibung

Selten gewordene Tiere oder Pflanzenarten sollen vor dem Aussterben bewahrt werden. Dies ist der Grundsatz eines behördlichen Handelns im Bereich Artenschutz.

Anzeigepflicht

Grundlage ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (englisch CITES), dem sich weltweit die meisten Staaten angeschlossen haben. Auf diese Bestimmungen beruhen auch die EU oder nationalen Bestimmungen, wie z. B. das Bundesnaturschutzgesetz, die Bundesartenschutzverordnung usw.

Daher muss z. B. der Halter der besonders geschützten Arten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald seinen Bestand und die Zu- und Abgänge schriftlich anzeigen. Bei bestimmten Arten ist der Handel gänzlich untersagt.

Mögliche Ausnahmen von Vermarktungsverboten für »Anhang A-Arten« innerhalb der EU können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Veterinärbehörde, beantragt werden.

Das zuständige Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. 0228 84910, Fax 0228 8491200, Internet www.bfn.de , erteilt die Genehmigung für die Einfuhr bzw. Ausfuhr von bestimmten Arten und auch deren Erzeugnissen.

Kennzeichnungsplicht

Seit dem 01.01.2001 besteht für ca. 600 verschiedene geschützte Tierarten, die mehr oder weniger häufig in Menschenobhut gehalten werden, eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht mit vorgeschriebenen Kennzeichen.

In der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung sind die zugelassenen Kennzeichnungsmethoden für jede Art vorgeschrieben (geschlossener/offener Fußring mit Größenangaben, Transponder/Chip). Diese Kennzeichen sind bundesweit nur bei 2 Stellen zu beziehen:

  • Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz BNA, Postfach 110, 76707 Hambrücken Tel.: 07255 2800, Fax: 07255 8355, eMail: gs@bna-ev.de , Internet: www.bna-ev.de

  •  Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland e. V. (ZZF), Postfach 1420, 63204 Langen Tel.: 06103 9107-0, Fax: 06103 910733, eMail: info@zzf.de , Internet: www.zzf.de  

Rechtsgrundlagen

Tierschutzgesetz und Verordnungen
EU Artenschutzgesetzgebung
Bundesnaturschutzgesetz