Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus stellte Plan von Maßnahmen zur Reduzierung der Schwarzwildpopulation in Mecklenburg-Vorpommern vor.
»Die drastische Reduzierung der Schwarzwildbestände ist eine ganz entscheidende Maßnahme zur Verringerung der Gefahr, die von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest ausgeht«, sagte er. Bei Ausbruch der von Wild- auf Hausschweine übertragbaren Afrikanischen Schweinepest (ASP) drohen Hausschweinehaltungen, Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben im Land existenzielle wirtschaftliche Einbrüche. »Ich appelliere an die Jägerschaft, an Landwirte und Naturschützer, sich ihrer Verantwortung beim Thema ASP zu stellen«, so der Minister.
Jäger erhalten ab 1. Dezember 2017 für das Erlegen von Frischlingen mit einem Gewicht bis 25 Kilogramm und für den Abschuss von älteren Bachen, deren Frischlinge keiner Führung mehr bedürfen, 25 Euro Aufwandsentschädigung je Tier. Damit soll ein deutlich höherer Anteil an Zuwachsträgern beim Schwarzwild erreicht werden, als in der Wildbewirtschaftungsrichtlinie vorgesehen. Mit 25 Euro je Jagdtag honoriert wird auch der Einsatz von Hundeführern mit Jagdhunden bei revierübergreifenden Jagden. Das im Zeitraum vom 11. Januar bis 31. Juli geltende Drückjagdverbot wird zur Erreichung einer wirksamen Bestandsreduzierung beim Schwarzwild für die kommenden drei Jahre ausgesetzt.