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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Allgemeine Hinweise

Die Heimaufsicht ist mit der Aufgabe der Durchführung der Regelungen des Gesetzes zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungenqualitätsgesetz – EQG M-V) und den dazugehörenden Verordnungen betraut.

Zu den Aufgaben gehört, dass die Heimaufsicht Anzeigen zur Eröffnung von Einrichtungen gem. § 2 EQG M-V aufnimmt, Einrichtungen überwacht, u. a. mit Kontrollen, führt Beratungsgespräche und muss ggf. bei Verstößen gegen das EQG M-V Ordnungsverfügungen für das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen erlassen. 

Hauptaugenmerk

Das Hauptaugenmerk der Heimaufsicht sind:

  • Schutz und Würde sowie der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner 
  • Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner 
  • Sicherung der Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner 
  • Förderung der Beratung in Heimangelegenheiten
  • die Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden, mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der PKV sowie den Trägern der Sozialhilfe

Rechtsgrundlagen

Zu den Verordnungen gehören:

    1. Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Einrichtungen
      (Einrichtungenmindestbauverordnung – EMindBauVO M-V) vom 10. November 2010

    1. Verordnung über die Mitwirkung von Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf in Einrichtungen bei Gestaltung der ihnen angebotenen Leistungen (Einrichtungenmitwirkungsverordnung – EMitwVO M-V) vom 10. November 2010

  1. Verordnung über personelle Anforderungen für Einrichtungen (Einrichtungenpersonalverordnung – EPersVO M-V) vom 10. November 2010

Gebühren

Für Amtshandlungen nach dem Einrichtungenqualitätsgesetz – EQG M-V – und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Verwaltungsgebühren erhoben. Diese sind in folgender Kostenverordnung geregelt:

Veröffentlichung der Prüfergebnisse nach dem EQG M-V (Prüfberichte ab dem Jahr 2017)

Erklärung zu den Bewertungen der Einrichtungen nach dem SGB XI / SGB XII