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Zu den Aufgaben gehören die
- Führung gesetzlicher und bestellter Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft
- Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der minderjährigen Kinder und Jugendlichen, wie Sicherung der Unterhaltsangelegenheiten, Rentenansprüche und Vermögensangelegenheiten
- Mitwirkung in Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge bei Tod der Eltern und alleinsorgeberechtigter Elternteile und bei Ruhen der elterlichen Sorge, z.B. bei der Inhaftierung oder bei unbekanntem Aufenthalt der Eltern oder der alleinsorgeberechtigten Elternteile
- Mitwirkung bei der Einleitung von Hilfen zur Erziehung
- Begleitung und Betreuung von Vormundschaften