Im Zuge von Bauarbeiten in Anklam wird die Kraftfahrstraße – B 109 Ortsumgehung Anklam – zwischen den Abzweigen B 110 Demminer Landstraße und B 197 Friedländer Landstraße bis zum 1. Juli 2018 außer Kraft gesetzt.
Grund: Da vor allem der Landwirtschaftsverkehr wegen der Vollsperrung der Kreisstraße 58 (Ortsausgang Anklam bis Ausfahrt Flugplatz) über die Friedländer Landstraße sowie die Leipziger Allee in Anklam umgeleitet wird, müssen derzeit viele Traktoren und andere landwirtschaftliche Großgeräte durch die Leipziger Allee, da langsam fahrende Fahrzeuge aufgrund der Reglungen zur Kraftfahrstraße (§ 18 Abs. 1 StVO) nicht wie andere auf die Ortsumgehung ausweichen dürfen.
Da dies insbesondere wegen der engen Straßenverhältnisse in der Leipziger Allee und der hauptsächlich von Schülern genutzten Bushaltestellen zur Gefahr werden könnte, hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald die vorübergehende Aufhebung der Kraftfahrtstraße angeordnet. Das heißt, ab sofort können auch Landwirtschaftsfahrzeuge die Ortsumgehung Anklam in besagtem Bereich genau wie alle anderen Fahrzeuge als Umleitung nutzen.
Ab dem 2. Juli ist die Kreisstraße 58 dann vom Ortsausgang Anklam bis zur Abfahrt Flugplatz wieder befahrbar, so dass die Regelungen zur Kraftfahrstraße wie zuvor in Kraft gesetzt werden können. Ab diesem Zeitpunkt kann wieder die "Traktorumfahrung" (im Bereich Flugplatz) durch landwirtschaftliche Fahrzeuge genutzt werden.
Im Zusammenhang mit der vorübergehenden Aufhebung der Kraftfahrstraße wird der Teil der Ortsumgehung durch die untere Straßenverkehrsbehörde entsprechend ausgeschildert.