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Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen

Nr. 99148188017000

Teaser

Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.

Volltext

Was wird gefördert?

Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:

  • Beratungsleistungen,
  • Präventionsmaßnahmen,
  • Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Wie wird gefördert?

Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bearbeitungsdauer

  • 4 Monat(e)

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung oder Ablehnung

Formulare

Urheber

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.12.2019
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern