Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen
Nr. 99148188017000Teaser
Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.
Volltext
Was wird gefördert?
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:
- Beratungsleistungen,
- Präventionsmaßnahmen,
- Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Bearbeitungsdauer
- 4 Monat(e)
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Antragsprüfung
- Bewilligung oder Ablehnung
Formulare
Urheber
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern