Förderung: Zuschuss für den Gehörlosen Landesverband M-V für die Weiterführung des Gehörlosen-Dolmetscherdienstes beantragen
Urheber
Teaser
Gefördert wird der Zweckbetrieb des Gehörlosen Landesverband M-V zur Sicherung der Organisation und Aufrechterhaltung des Dolmetscherdienstes für Gehörlose.
Volltext
Was wird gefördert?
Die Zuwendung ist bestimmt zur Sicherung des landesweiten Angebots von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich seitens des Zweckbetriebes des Vereins Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Rostock und seinen vier Außenstellen.
Wer wird gefördert?
Gehörlosen Landesverband M-V
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für den Zweckbetrieb, für die Organisation des Dolmetscherdienstes für Gehörlose sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Sachausgaben.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor.
Voraussetzungen
Nachweis der Qualifikation für die hauptamtlichen und nebenamtlichen Gebärdensprachdolmetscher/innen
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache geführt werden.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern