Förderung: Zuwendungen für überörtliche Beratungsangebote beantragen
Urheber
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Die Behindertenberatung soll Informationen vermitteln, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Volltext
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Finanzierung von Angeboten für die Beratung von Menschen mit Beratungsbedarfen, die nicht oder nicht ausreichend durch Leistungen nach § 8 Absatz 2 und Absatz 3 WoftG M-V gedeckt werden und durch landesweit oder landkreisübergreifend tätige Träger der sozialen Beratung oder der Gesundheitsberatung erbracht werden (überörtliche Beratung).
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Zuwendung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.
Formulare
- Ein Antragsvordruck ist unter dem unten angegebenen Link erhältlich.
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern