Förderung: Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen beantragen
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Teaser
Benötigen Sie finanzielle Unterstützung bei Ihrem Gründungsvorhaben, dann erhalten Sie hier ein Mikrodarlehen.
Volltext
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.
Was wird gefördert?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.
Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.
Wie wird gefördert?
Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:
- verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf
Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.
Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Erste VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Zweite VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
- aussagefähiges Unternehmenskonzept
- fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
- Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Mikrodarlehens per Zuwendungsbescheid.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
- angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber
Verfahrensablauf
Es ist ein formgebundener Antrag an die Bewilligungsbehörde zu stellen.
Formulare
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Zuständige Stelle
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern