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Werkstattkarte beantragen

Nr. 99108057001000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.

Volltext

Die Wartung des digitalen Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes darf nur durch anerkannte Werkstätten erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des Fahrtenschreibers sowie für das Herunterladen der Daten und zur Datensicherung werden für qualifiziertes Werkstattpersonal Werkstattkarten ausgestellt. Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.

Gültigkeit der Werkstattkarte: 1 Jahr

  • Antrag auf Erneuerung wegen Fristablauf - frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit
  • Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl - innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden
  • Beim Ausscheiden der Fachkraft aus dem Unternehmen - Einziehung der Werkstattkarte durch das Unternehmen und unverzügliche Rückgabe der Karte an das LAGuS

Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 bis 10 Tage.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Gewerbeanmeldung (Kopie) bzw. Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens
  • Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters
  • Anerkennung oder Beauftragung des Unternehmens nach § 57 b StVZO (Kopie)
    nicht älter als 3 Jahre
  • Schulungsnachweis nach § 57 b StVZO (Kopie) der Fachkraft
    nicht älter als 3 Jahre
  • Personalausweis (Kopie) der Fachkraft
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der Fachkraft, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Bei Antrag auf Erneuerung wegen Berichtigung, Fehlfunktion oder Beschädigung
    - Rückgabe der nicht mehr nutzbaren Karte
  • Bei Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
    - schriftliche Erklärung über den Verlust bzw. Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei

Kosten

  • Die Verwaltungskosten beinhalten die Gebühren gemäß § 6 Nummer 2 der Fahrpersonalgesetz-Zuständigkeits- und -Kostenlandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (30 EUR) SOWIE die Kosten für die Personalisierung und Ausstellung der Werkstattkarte durch das Kraftfahrt-Bundesamt (12 EUR).

    Verwaltungsgebühr: 42,00 EUR (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

  • Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern und Kontrollgerätehersteller, die nach § 57b StVZO anerkannt und beauftragt sind
  • Fachliche Eignung des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters sowie der verantwortlichen Fachkraft gemäß § 7 Abs. 1 FPerV
  • Firmensitz in MV

Verfahrensablauf

  1. Überprüfung des eingegangenen Antrages auf Vollständigkeit und Lesbarkeit
  2. Erstellung und Versand des Kostenbescheides an den Antragsteller
  3. Nach Zahlungseingang - Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA)
  4. Versand der Werkstattkarte durch das KBA an die zuständige Behörde (hier: LAGuS) und der dazugehörigen Werkstattkarten-PIN an die Privatanschrift der verantwortlichen Fachkraft des Unternehmens
  5. Information des Antragstellers durch das LAGuS über Eingang der Werkstattkarte am jeweiligen Ausgabeort
  6. Ausgabe der Werkstattkarte gegen Empfangsbescheinigung an den Firmeninhaber, den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter oder eine bevollmächtigte Person

Ausgabestellen für Werkstattkarten in MV:

Dezernat Neubrandenburg - Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, 3. Obergeschoss
Dezernat Rostock - Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock, Haus 3, 1. Obergeschoss
Dezernat Schwerin - Friedrich-Engels-Straße 47, 19061 Schwerin, Erdgeschoss
Dezernat Stralsund - Frankendamm 17, 18439 Stralsund, 4. Obergeschoss

Zuständige Stelle

Antragsstelle für Unternehmens- und Werkstattkarten in MV:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz
 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.07.2019
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Onlinedienste

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Identifikationsdokument
    • der Fachkraft
  • Sonstige Nachweise
    • Bei Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl: schriftliche Erklärung über den Verlust bzw. Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Identifikationsdokument
    • des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters
  • Sonstige Nachweise
    • Anerkennung oder Beauftragung des Unternehmens nach § 57 b StVZO (Kopie), nicht älter als 3 Jahre
  • Arbeitsvertrag
    • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der Fachkraft, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Sonstige Nachweise
    • Schulungsnachweis nach § 57 b StVZO (Kopie) der Fachkraft, nicht älter als 3 Jahre
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Eintrag in das Handelsregister (Bestätigung)