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Verkehr mit Obussen: Genehmigung beantragen

Nr. 99084006001000

Volltext

Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen

(Gelegenheitsverkehr, Ferienzielreisen, Mietomnibus, Ausflugsfahrten)

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen, die der Antrag auf Erteilung der Genehmigung enthalten soll, ergeben sich im Einzelnen aus § 12 PBefG. Mit den Unterlagen muss insbesondere auch der Nachweis der Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers erbracht werden.

Kosten

100,00 bis 1.465,00 Euro

Frist

Bearbeitungsdauer

3 Monate, kann um 3 Monate verlängert werden (§ 15 Abs. 1 PBefG)

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, unter denen eine Genehmigung erteilt wird, ergeben sich im Einzelnen aus § 13 PBefG. Der Antragsteller muss zuverlässig, fachlich geeignet und finanziell leistungsfähig sein. Der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer müssen ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Inland haben. Es dürfen durch den beantragten Verkehr keine öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte

Ansprechpunkt

Landkreise und kreisfreie Städte

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.04.2017
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern