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Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

Nr. 99010020001016

Teaser

Wenn Sie an einem europäischen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Volltext

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) teilnehmen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie gilt für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr. 

Die Vereinbarung zwischen Ihnen und der Einrichtung, bei der Sie Freiwilligendienst leisten möchten, muss folgende Angaben enthalten:

  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Dauer
  • Arbeitszeiten
  • Arbeitsbedingungen
  • Betreuung
  • Vergütung
  • gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Eltern oder der Personen, die für Sie sorgeberechtigt sind.

Während der Teilnahme am Freiwilligendienst dürfen Sie keiner anderen Beschäftigung nachgehen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

  • Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, zahlen Sie eine ermäßigte Gebühr.

    Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.07.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.