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Tiergehege: Erweiterung oder wesentliche Änderung anzeigen

Nr. 99110057261000

Teaser

Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

Volltext

Bevor Sie mit der Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen.

Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige der Erweiterung oder wesentlichen Änderung
  • ggf. Lageplan
  • ggf. Fotos vom Tiergehege und sonstigen Einrichtungen

Kosten

  • Für die Anzeige werden keine Kosten berechnet.
  • Kostenrahmen für mögliche Anordnungen im Rahmen der Anzeige: 60,00 - 900,00 EUR
    • Die Kosten sind abhängig von der Komplexität der Entscheidung, dem entstandenen Verwaltungsaufwand und dem Wert und der Bedeutung, welche die Anordnung für den Adressaten hat.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.

Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Erweiterung oder wesentliche Änderung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.

Frist

  • Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.10.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

untere Naturschutzbehörde

  • der Landkreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

untere Naturschutzbehörde

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • sonstige Unterlagen
  • Fotodokumentation
  • Lageplan