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Hundehaltung: Abmeldung beantragen
Nr. 99110009070000Volltext
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fällen:
- Ihr Hund ist entlaufen,
- Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
- Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
- Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Meldebestätigung (aktuell)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 06.10.2022
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.
Ansprechpunkt
Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.