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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich: Änderung der Firmendaten mitteilen

Nr. 99107045011001

Volltext

Wenn Sie mit Ihrer Firma oder dem Unternehmen zum Rundfunkbeitrag angemeldet sind, und es ändert sich etwas bei Ihnen, teilen Sie dies dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Folgende Änderungen können Sie online mitteilen:

  • Sie haben eine Umfirmierung vorgenommen.
  • Sie ziehen um und die Adresse ändert sich.
  • Sie nehmen am SEPA-Lastschriftverfahren teil und Ihre Bankverbindung ändert sich.
  • Sie möchten Ihren Rundfunkbeitrag künftig nicht mehr überweisen, sondern am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen.
  • Sie möchten Ihren Zahlungsrhythmus ändern.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag

Kosten

Frist

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.

Voraussetzungen

Sie sind mit Ihrer Firma oder dem Unternehmen zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Es ergibt sich eine für den Rundfunkbeitrag relevante Änderung.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Änderung online, postalisch oder telefonisch dem Beitragsservice mitteilen.

Online:

  • Öffnen Sie das Online-Portal "Ihr Rundfunkbeitrag".
  • Klicken Sie das Feld "Namen, Adresse, Zahlungsweise ändern" unter Unternehmen und Institutionen an oder geben Sie im Suchfeld den Webcode UF01 ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Änderung.

Postalisch:

  • Rufen Sie das unten verlinkte PDF-Formular »Änderung des Namens/Inhabers, der Adresse, Zahlungsweise oder Bankverbindung« auf.
  • Füllen Sie das PDF-Formular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Telefon:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.

Formulare

Urheber

Herr Hendrik Escher (Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Referat 140)

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern