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Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei Angelgewässer melden

Nr. 99100167111000

Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste  Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:

  • ausgegebene Angelerlaubnisse
  • Schäden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert. 

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihre Pachtgewässer Angaben zur jährlichen Ausgabe von Angelerlaubnissen sowie aufgetretenen Schäden.

Formulare

Urheber

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern