Binnenfischereistatistik: Daten zur Binnenfischerei Angelgewässer melden
Nr. 99100167111000Volltext
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar eine zusammengefasste Meldung zu den jährlichen Ergebnissen der fischereilichen Tätigkeit an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Die betrifft:
- ausgegebene Angelerlaubnisse
- Schäden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert.
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihre Pachtgewässer Angaben zur jährlichen Ausgabe von Angelerlaubnissen sowie aufgetretenen Schäden.
Formulare
Urheber
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern