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Binnenfischereistatistik: Daten zur Einzelgewässerstatistik melden

Nr. 99100167111000

Volltext

Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres bis zum 31. Januar für jedes Fischereigewässer jeweils eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der fischereilichen Bewirtschaftung an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).

Die betrifft:

  • Fangaufwand nach Fanggeräten, 
  • Arten und Mengen der gefangenen Fische, 
  • durchgeführte Besatzmaßnahmen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert. 

Voraussetzungen

Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.

Verfahrensablauf

Sie melden für Ihr Unternehmen für jedes Fischereigewässer monatsweise Daten zu Fangaufwand und Fängen sowie zu durchgeführten fischereilichen Besatzmaßnahmen.

Formulare

Urheber

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V