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Tankstelle: Inbetriebnahme anzeigen

Nr. 99063072261000

Volltext

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Anzeige

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

Hinweise (Besonderheiten)

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern