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Störfallrelevanter Betriebsbereich: Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs anzeigen

Nr. 99063062261000

Volltext

Wenn Sie den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.    

Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • vollständige Anzeige

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Einstellung bei der zuständigen Behörde einreichen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Voraussetzungen

Sie möchten den Betrieb, den Betriebsbereich oder eine Anlage des Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung einstellen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Einstellung des Betriebs, des Betriebsbereichs oder einer Anlage des Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Urheber

Zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein