Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator: Aufhebung beantragen
Nr. 99018123044001Volltext
Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Restaurator/in« in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste beantragen. Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet werden aus der Liste gelöscht. Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
Kosten
keine
Frist
Nach Austragung aus der Restauratorenliste dürfen Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen.
Bearbeitungsdauer
- 1 — 12 Monat(e)
- Die Restauratorenliste wird in der Regel 1-2 mal im Jahr im Amtsblatt veröffentlicht. Es ist je nach Beantragungszeitpunkt mit einer Bearbeitungsdauer zwischen 1-12 Monaten zu rechnen.
Voraussetzungen
- Sie wollen die Berufsbezeichnung »Restaurator« in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen
- Sie wollen Ihre Kontaktdaten aus der Restauratorenliste löschen lassen.
- Bei Ableben erfolgt die Löschung von Amts wegen.
Verfahrensablauf
- Beantragung: Sie beantragen die Löschung.
- Ihre Kontaktdaten und Fachgebiete werden mit der nächsten Veröffentlichung der Restauratorenliste im Amtsblatt gelöscht.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.
Urheber
Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern