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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator: Aufhebung beantragen

Nr. 99018123044001

Volltext

Wenn Sie die Berufsbezeichnung »Restaurator/in« in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste beantragen. Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet werden aus der Liste gelöscht. Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

Kosten

Frist

Nach Austragung aus der Restauratorenliste dürfen Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 12 Monat(e)
    • Die Restauratorenliste wird in der Regel 1-2 mal im Jahr im Amtsblatt veröffentlicht. Es ist je nach Beantragungszeitpunkt mit einer Bearbeitungsdauer zwischen 1-12 Monaten zu rechnen.

Voraussetzungen

  • Sie wollen die Berufsbezeichnung »Restaurator« in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen
  • Sie wollen Ihre Kontaktdaten aus der Restauratorenliste löschen lassen.
  • Bei Ableben erfolgt die Löschung von Amts wegen.

Verfahrensablauf

  1. Beantragung: Sie beantragen die Löschung.
  2. Ihre Kontaktdaten und Fachgebiete werden mit der nächsten Veröffentlichung der Restauratorenliste im Amtsblatt gelöscht.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

Urheber

Zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

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