Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen
Nr. 99018090007000Volltext
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
- Landesverordnung über die Zuständigkeit des Landesprüfungsamtes für Heilberufe Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt-Zuständigkeitslandesverordnung - LPHZustLVO M-V)
- § 2 LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS-AÜLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:
- ein Identitätsnachweis
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
- die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat
- die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind
- der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Nummer 4 vorliegt
- die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
- die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt
Frist
Der Antrag muss der zuständigen Stelle in einem Wintersemester bis zum 10. Dezember oder in einem Sommersemester bis zum 10. Mai zugegangen sein. Er kann frühstens sechs Monate vor dem nächsten Prüfungstermin, aber nicht vor dem letzten Studienhalbjahr des Masterstudiengangs gestellt werden.
Voraussetzungen
An der staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie den entsprechenden Masterstudiengang abgeschlossen haben.
Verfahrensablauf
Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck oder falls vorhanden den Online-Antrag. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Formulare
- Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Urheber
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Dokument
- Ausbildungs-/Befähigungsnachweis
- a) Bescheinigung nach § 1 Abs. 4 PsychTh-APrV über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen b) Sofern zutreffend, Anrechnungsbescheid aus einer anderen Ausbildung auf die Ausbildung als Psychologischer Psychotherapeut
- Geburtsurkunde
- bei Ausländern - sofern Geburtsurkunde nicht vorhanden - der Reisepass; bei Verheirateten auch eine Kopie aus dem Familienbuch; bei eingetragenen Lebenspartnerschaften auch ein Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch; amtlicher Nachweis bei Änderung der Namensführung
- Zeugnisse
- a) Abschlusszeugnis im Studiengang der Psychologie, einschließlich dem Fach Klinische Psychologie, absolviert im Inland an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule oder b) ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder c) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie d) Abschlusszeugnis im Studiengang Pädagogik oder Sozialpädagogik (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule im Inland) oder e) ein in einem Mitgliedsstatt der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder f) Nachweis über ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes Gleichwertiges Hochschulstudium