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Begasung: Befähigungsschein beantragen
Nr. 99031015001000Volltext
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Kosten
Kosten: variabel von 300 bis 1.000 Euro
- Verwaltungsgebühr: Mindestens 70,00 EUR, höchstens 750,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsmittel des jeweiligen Landes
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 12.07.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern