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Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen

Nr. 99050093020000

Volltext

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Pfandleiherlaubnis
  • gegebenenfalls Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren

Kosten

kostenfrei

Frist

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Voraussetzungen

Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
  • ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, zum Beispiel wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
  • wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.

Verfahrensablauf

Die Behörde entscheidet nach Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes über den Antrag.

Urheber

Zuständige Stelle

Geörtliche Gewerbebehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern