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Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen

Nr. 99067006036000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Verlust des Jugendjagdschein

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 6 Woche(n)

Rechtsbehelf

nicht erforderlich

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Lichtbild
  • Personalausweis