Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
Nr. 99067006036000Urheber
Volltext
Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jugendjagdschein
- Verlust des Jugendjagdschein
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
- 4 — 6 Woche(n)
Rechtsbehelf
nicht erforderlich
Dokument
- Lichtbild
- Personalausweis