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Jagdschein: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Nr. 99067004123002

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.

Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Frist

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein entzogen
  • verstrichene Sperrfrist

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 20,00 EUR (Vorkasse: ja)

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 6 Woche(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Versicherungsnachweis
    • Nachweis über die gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
  • Lichtbild