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Reisepass für Vielreisende beantragen

Nr. 99085001012001

Volltext

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • ggf. Geburtsurkunde

Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

Kosten

Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass - 48 Seiten: 59,50 Euro
  • Express-Reisepass - 48 Seiten: 91,00 Euro

Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

  • Reisepass - 48 Seiten: 81,00 Euro
  • Express-Reisepass - 48 Seiten: 113,00 Euro

Die Gebühren verdoppeln sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen

Frist

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer

  • Reisepass: ca. 4 Wochen
  • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen

Voraussetzungen

  • Sie sind deutscher Staatsbürger
  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

Verfahrensablauf

Sie müssen für die den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.07.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern