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Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen

Nr. 99019036079000

Urheber

Teaser

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende oder Studierende, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig anmelden.

Volltext

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte

Kosten

Zuständige Stelle

Ämter und Gemeinden

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.