Seiteninhalt
Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen
Nr. 99042035261000Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung anzuzeigen
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Fischereipachtvertrag
Kosten
keine
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Einreichung des Pachtvertrages, Prüfung, Registrierbescheid
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V - Abt.7
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 18.02.2021
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V