Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hauptarbeitsverhältnis mitteilen
Nr. 99102036011011Teaser
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Volltext
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Kosten
keine
Frist
keine
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Verfahrensablauf
Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrem Arbeitgeber (formlos) mit. Die Änderung wird anschließend Ihr Arbeitgeber veranlassen.
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Urheber
Zuständige Stelle
Arbeitgeber
Ansprechpunkt
Arbeitgeber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern