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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Hauptarbeitsverhältnis mitteilen

Nr. 99102036011011

Teaser

Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

Volltext

Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Kosten

Frist

Voraussetzungen

Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

Verfahrensablauf

Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung Ihrem Arbeitgeber (formlos) mit. Die Änderung wird anschließend Ihr Arbeitgeber veranlassen.

Formulare

keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Zuständige Stelle

Arbeitgeber

Ansprechpunkt

Arbeitgeber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.09.2021
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern