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Börse: Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten zum Börsenhandel beantragen

Nr. 99021007001000

Urheber

Teaser

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

Volltext

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2021
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

zuständig: Börsengeschäftsführung