Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen

Seiteninhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Umsatzsteuerheft beantragen

Nr. 99102045012000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor  Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
  • Reisegewerbekarte, falls vorhanden 

Kosten

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

Frist

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:

  • eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder 
  • ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden oder
  • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
  • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.04.2021
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Finanzamt

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes bei der zuständigen Behörde beantragen.