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Kriegsgräber erhalten

Volltext

Die Länder haben das dauerhafte Ruherecht für die Toten beider Weltkriege zu sichern und die in ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zu erhalten. Maßnahmen zur Erhaltung dieser Gräber sind Anlegung, Instandsetzung und Pflege. Zukünftige Generationen sollen damit an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft erinnert werden. In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich 608 Friedhöfe/ Begräbnisstätten in denen über 76.000 Kriegstote und Opfer von Gewaltherrschaft in Einzel- und Sammelgräbern ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Die größte Kriegsgräberanlage ist der Golm (ca. 23.000 Tote) auf der Insel Usedom.

Zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber stellt der Bund dem Land jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. 

Personengebundene Informationen zu Opfern von Krieg und Gewalt können über das Bundesarchiv/ Abteilung PA, Eichborndamm 179 in 13403 Berlin und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. in Mecklenburg-Vorpommern eingeholt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einholung solcher Informationen mit Kosten verbunden sein kann.

Rechtsgrundlage(n)

  • Erlass des Innenministeriums zur Übertragung von Aufgaben aus dem Innenministerium auf das Landesamt für innere Verwaltung vom 22.07.2010

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.06.2019
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg Vorpommern

Zuständige Stelle

Die Erhaltung (Anlegung, Instandsetzung und Pflege) von Kriegsgräbern obliegt den kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden, es sei denn, die Erhaltung wird aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. vorgenommen.