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Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Volltext

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Aktenzeichen, wenn vorhanden

Kosten

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Hinweise (Besonderheiten)

Zuständige Stelle

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.05.2019
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Teaser

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

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