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Familienhebammen: Vermittlung in Anspruch nehmen

Nr. 99134036000000

Volltext

Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.

Aufgaben:

Ansprechpartnerin zu Themen wie :

  • Elternsein,
  • Ernährung und Pflege des Babys,
  • Neuorganisation des Alltags mit Kind

Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familien
  • Motivation zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen
  • Abbau von Unsicherheiten und Ängsten
  • Verletzungsprävention
  • Gesunder und sicherer Babyschlaf (SIDS)

Familienhebammen und Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:

  • sind staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen
  • Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Begleitung der Eltern und ihrer Kinder
  • Unterstützung der Familien vom 1. Lebenstag bis maximal zum 18. Lebensmonat des Kindes möglich
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Hinweise (Besonderheiten)

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.02.2019
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsgrundlage(n)