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Straßenschäden an Land- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts) melden
Nr. 99108018137007Volltext
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti ...) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Straßenbauverwaltung des Landes (territorial zuständige Straßenmeisterei), der Landkreise (Kreisstraßenmeistereien) oder Gemeinden
Fachliche Freigabe
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal