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IREK

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Integriertes Regionales Entwicklungskonzept (IREK) VG 2030+

Wie soll Vorpommern-Greifswald 2030 und darüber hinaus aussehen? Wo und wie können sich der Landkreis und seine Teilregionen verändern? Welche Herausforderungen gibt es? Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um den Landkreis Vorpommern-Greifswald nachhaltig zu entwickeln?

Um diese und weitere Fragen zu beantworten, ist von Januar 2017 bis Dezember 2018 unter Beteiligung von Institutionen, Vereinen Verbänden, Gemeinden, Ämtern sowie Bürgerinnen und Bürgern zum ersten Mal nach der Kreisgebietsreform 2011 eine Gesamtstrategie für die Kreisentwicklung entstanden:

"IREK VG2030+ /// Vorpommern-Greifswald – der Landkreis zum Bleiben und Kommen"

Das IREK zeichnet ein Gesamtbild und eine gemeinsame Zukunftsvorstellung für den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Es führt die unterschiedlichen Interessen im Landkreis zusammen und zeigt Schwerpunkte für die Entwicklung bis 2030 und darüber hinaus auf.

Auf dieser Seite finden Sie Hintergründe und aktuelle Informationen zum IREK VG2030+.

Stand:

Am 12. November 2018 fand das Forum VG2030+ statt. In diesem wurden die Ergebnisse des Erarbeitungs- und Beteiligungsprozesses vorgestellt. Danach bestand für die fast 70 anwesenden Gäste die Möglichkeit, sich mit Ihren Anregungen zur zukünftigen Ausgestaltung und Umsetzung des IREK VG 2030+ auf Flipcharts anonym zu äußern.

Vom 19. Bis 27. November ist das IREK in den Gremien des Kreistages vorgestellt worden. Der Beschlussvorlage wurde mit einigen Ergänzungsvorschlägen mehrheitlich zugestimmt. Alle Vorschläge wurden nochmals geprüft und abgewogen, um diese als Änderungsvorschlag in den Kreistag einbringen zu können.

Auf der Sitzung des Kreistages am 10. Dezember 2018 wurde das IREK VG2030+ mit einer Änderung durch den Kreistag mehrheitlich beschlossen(siehe Kreistagsbeschluss unten).

Rechtscharakter und Verbindlichkeit:

Das IREK ist eine informelle Planung. Durch den Beschluss des Kreistages entfaltet das IREK VG2030+ seine Selbstbindungswirkung für den Landkreis Vorpommern-Greifswald und alle seine Gremien. Eine Änderung von Inhalten oder Teilinhalten ist somit nur über entsprechende, neue Beschlüsse möglich. Allerdings entfaltet das IREK VG2030+ keine unmittelbaren bodenrechtlichen Wirkungen. Es ist keine Rechtsnorm und ebenso können Dritte aus diesem Konzept keine eigenen Rechte ableiten.

Ein IREK hat schwerpunktmäßig die Aufgabe, alle bestehenden Planungen und Konzeptionen einer Region sowie relevante Planungen dieser Region zu betrachten, untereinander abzustimmen und Prioritäten zu setzen. Leitbilder und Ziele sind unter mittel- und langfristigen Zeithorizonten aufzustellen, um die aktuellen und künftigen Einzelvorhaben in Bezug dazu setzen zu können (Zielkonformität). Das IREK schließt außerdem ein Handlungs- und Umsetzungskonzept für die anstehenden Aufgaben ein und leitet besonders wichtige Maßnahmen (sogenannte Zentrale Vorhaben oder Leitprojekte) ab.

Einerseits soll ein IREK in der Region als Orientierungsrahmen für einen gesamten Landkreis oder bedeutende teilräumliche Entscheidungen dienen, andererseits soll es Dritten Möglichkeiten eröffnen – z. B. Fördermittelgebern bei Förderprojekten – verlässlicher entscheiden zu können, ob der Fördermitteleinsatz nachhaltigen oder übergeordneten Zielen dient.

So wirkt ein IREK gleichzeitig nach innen (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wie nach außen (Nachbarland Polen, Landkreise, Land Mecklenburg-Vorpommern, Land Brandenburg, Bundesrepublik Deutschland).

Download:

Sie haben hier die Möglichkeit das Integrierte Regionale Entwicklungskonzept des Landkreises Vorpommern-Greifswald VG 2030+ als PDF herunterzuladen.

Das Dokument besitzt 229 Seiten und ist 6,33 MB groß.

Klicken Sie links auf die Vorschaugrafik und der Download wird gestartet.

Hier haben Sie die Möglichkeit das Dokument als Kurzfassung (925 kB) herunterzuladen.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19